Prinzipiell gilt für jeden Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegt,
das deutsche Fahrerlaubnisrecht. Dies ist der Fall, wenn du mindestens 185 Tage (6 Monate) im Jahr in Deutschland lebst. Dabei
spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit du als Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis besitzt, entscheidend ist allein
der ordentliche Wohnsitz.
Vorhandene ausländische Fahrerlaubnisse werden zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt. Deutschland unterscheidet drei
Gruppen von Herkunftsländern der Fahrerlaubnisse:
• Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat
Hier ist eine Umschreibung nur bei Ablauf der Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich.
• Besitz einer Fahrerlaubnis aus Staaten gemäß Anlage 11 FeV („Listenstaaten“)
Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Der genaue Umfang der Anerkennung der Fahrerlaubnisse der gelisteten
Staaten wird in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Fahrerlaubnisse (bestimmter Klassen) aus diesen
Staaten können in Deutschland in einigen Fällen prüfungsfrei umgeschrieben werden.
• Besitz einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten („Drittstaaten”)
Hier ist eine Umschreibung in jedem Fall erforderlich. Im Unterschied zu den Staaten, welche in der Anlage 11 FeV gelistet sind,
wird hier immer eine Theoretische und Praktische Prüfung verlangt. Im Gegensatz zum Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bist du
als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis von der Ausbildungspflicht ("Pflichtstunden") befreit.
NUTZUNG VON AUSLÄNDISCHEN FAHRERLAUBNISSEN
Neben dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bieten wir dir natürlich auch die Umschreibung
deiner bestehenden und gültigen ausländischen Fahrerlaubnis an. Hierbei kannst du die
Theoretische Prüfung in 13 amtlichen Sprachen ablegen.
Folgend findest du nähere Informationen zur Nutzung von bestehenden Fahrerlaubnissen
in Deutschland.
Quelle: TÜV Rheinland
PREISE
Verschaffe dir einen Überblick.
STANDARD
Grundbetrag
gratis
Fahrstunden à 45 Min
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
69,90€
Wiederholung der theoretischen Prüfung
gratis
+ Lehrmaterial premium (inkl. Geld-zurück-Garantie)
+ Erste Hilfe-Kurs inkl. Sehtest und Passbild
65,00€
Vorstellung zur praktischen Prüfung
269,90€
79,90€
Beitragsfreie ADAC-Jahresmitgliedschaft inkl. Fahrsicherheitstraining im Wert von ca 100 €
+ TÜV- & Amtsentgelte
Preise der jeweiligen Stelle
69,90€
© 2024 Fahrschule MOTUS GmbH - Alle Rechte, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
+
TÜV- & Amtsentgelte
1.029,10€
Bei der Anzahl der Fahrstunden handelt es sich um einen Beispielwert.
Beipielkalkulation
Fahrstunden à 45 Min
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
69,90€
Vorstellung zur praktischen Prüfung
269,90€
Fahrschulausbildungskosten
Grundbetrag
69,90€
1x
6x
1x
1x
859,10€
Sofern du im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat bist, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung
eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate (im Einzelfall ist eine Verlängerung bis zu zwölf Monaten
möglich). Danach berechtigt dich deine Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen innerhalb
Deutschlands.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen unter anderem davon ab, in welchem Staat du deine
Fahrerlaubnis erworben hast. Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland,
• wenn er nicht mehr gültig ist,
• wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
• wenn du das in Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene
Mindestalter noch nicht erreicht hast,
• wenn dir die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden ist oder
• solange du in Deutschland einem Fahrverbot unterliegst oder dein Führerschein
beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt
wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.